Kosten

Die Kosten für Hebammenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen von den Krankenkassen übernommen.
Es ist keine Überweisung vom Haus- oder Facharzt nötig.

Die privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.

Wenn Sie eine außerklinische Geburt planen oder von einer Beleghebamme betreut werden möchten, fallen - je nach Krankenkasse - Kosten für die Rufbereitschaftspauschale an.
Beenden Sie den Rückbildungskurs in den ersten 9 Lebensmonaten Ihres Kindes, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Stunden, an denen Sie teilgenommen haben. Die Kosten für versäumte Stunden oder Stunden ab dem 10. Lebensmonat Ihres Kindes müssen Sie selbst tragen. Dies gilt auch für die Kosten von versäumten Stunde im Geburtsvorbereitungskurs.

Wenn Hebammen zusätzliche Qualifikationen haben und weitere Angebote bereithalten, werden diese in der Regel nicht von den Kassen bezahlt.
Ihre Hebamme wird sie hierüber rechtzeitig informieren.
Zu diesen können z. B. zählen: Akupunktur, autogenes Training, Babymassage oder Yoga.